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   OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16   

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https://dejure.org/2016,57362
OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16 (https://dejure.org/2016,57362)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.10.2016 - 3 B 115/16 (https://dejure.org/2016,57362)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 3 B 115/16 (https://dejure.org/2016,57362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StVZO § 31a Abs. 1 Satz 1, StVO § 36 Abs. 5, StVG § 35 Abs. 2a
    Fahrtenbuchauflage, Androhung, Wiederholungsgefahr, Firmenfahrzeug, Aufklärungsmaßnahmen, Mitwirkungspflichten, Anhaltepflicht, Anhaltekontrolle, Speicherung der Anordnung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage bei einmaliger Überschreitung Geschwindigkeit von 25 km/h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16
    Es muss weder zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein, noch ist eine Wiederholungsgefahr erforderlich, so dass eine bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (BayVGH, Beschl. v. 12. März 2014 - 11 CS 14.176 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2008 - 1 L 103/08

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16
    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, Rn. 6; Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16

    Fahrtenbuch, Firmenfahrzeug, Fahrzeugführer, Feststellung, Ermittlungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16
    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, Rn. 6; Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 3 B 349/13

    Zumutbare Nachforschungen der Ordnungsbehörde bei Firmenfahrzeug, mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16
    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, Rn. 6; Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 3 A 37/17

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Unmöglichkeit; Mitwirkungspflicht; rechtzeitige

    Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 B 115/16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 6).

    Daher ist es auch unerheblich, ob der Mitarbeiter für die möglicherweise unzulässige Weitergabe des PKW arbeitsrechtlich abgemahnt worden ist.22 2.5 Im Hinblick auf die Rügen zur Erforderlichkeit und zur Geeignetheit der Fahrtenbuchauflage (insb. Androhung und Abfrage von Fahrtenbucheinträgen) wird auf die entsprechenden Feststellungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2016 (- 3 B 115/16 -, juris Rn. 4, Rn. 7) verwiesen.

  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 B 115/16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 A 445/16

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit; Zeugnisverweigerungsrecht; Firmenwagen

    Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 B 115/16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 6).
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